#DigitalHealth auf Deutsch – „Verband digitale Gesundheit“ ins Leben gerufen

Neu am Start: der Verband digitale Gesundheit (VdigG)

Neu am Start: der Verband digitale Gesundheit (VdigG)

Etwa 2 Jahre ist es her, da wurde der Bundesverband Internetmedizin (kurz: BiM) gegründet, nun tritt ein weiterer Verband in Erscheinung: Der Verband digitale Gesundheit (nicht ganz so kurz: VdigG). Am 28. August findet die erste Veranstaltung unter dem Titel Digitale Gesundheit – Chancen neuer Technologien für Gesundheit und Gesundheitswesen statt.

Gut strukturiert und breit aufgestellt

Die Webseite und deren Inhalte hinterlassen bei mir einen guten 1. Eindruck.Die Idee hinter dem Verband und was man gerne machen möchte wird verständlich dargelegt. Beachtenswert: hinter dem Verband stecken, gleich von Tag 1 an, ein duzend Köpfe. Dabei ist jedem der Zwölf auch gleich ein Ressort zugeordnet.

Dr. rer. med. Ralf Belusa – Wearables & Sensoren
Dr.-Ing. Felix Cornelius – Schnittstellen
David Ermes – Internationale Kooperationen
Paul Hellwig – Datensicherheit & Datenschutz
Johannes Kalläne – Recht
Dr. med. dent. Rolf Koschorrek – Politik
Radek Koslowski – Produktentwicklung
Lars Lindemann – Verbände
Sascha Rasmussen – Standards & Protokolle
Kai Rieke – Online Marketing
Dr. med. Philipp M. Schäfer – Medizin & Gesundheitswirtschaft
Juliane Zielonka – Start-Ups & Entrepreneurship

Die Macher vom Verband digitale Gesundheit (VdigG)

Hallo wir sind das Team vom VdigG und machen #DigitalHealth. (Screenshot Webseite vdigg.de vom 25.8.2014)

Deutlich wird: die meinen es ernst. Man wird in Zukunft sicherlich einiges vom Verband digitale Gesundheit hören.

Der unsichtbare BiM

Auch wenn auf Twitter postuliert, handelt  es sich bei dem VdigG nicht um den ersten Verband für Digital Health in Deutschland.

Es gibt ihn noch: den Bundesverband Internetmedizin. Vor einiger Zeit hatte ich mich schon mal kritisch mit ihm auseinander gesetzt und einige Schwachpunkte aufgezeigt. Es hat sich einiges getan, und die Macher sind bestens vernetzt und bauen weiter ihre Kontakte aus, die sicher den Mitgliedern zu Gute kommen werden. Besonderer Draht besteht zu Kostenträgern und Ärzteverbänden. Aber die Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit nach außen bleibt weiterhin schwach. Der letzte Tweet sendet Weihnachtsgrüße- für 2013 – wohlgemerkt (Stand: 26.08.2014).


Statt dessen wurde auf der BiM-Webseite ein Twittermodul implementiert, wo die Tweets einiger BiM Mitglieder aggregiert werden. An sich eine nette Idee. Wenn man dort aber lesen muss, wer gerade wo in welchem #ICE festsitzt oder welches Fußballspiel gerade geschaut wird, bringt das nicht gerade die Internetmedizin nach vorn.

Man beachte: es hat (meines Wissens) noch nie eine durch den BiM organisierte, öffentliche Veranstaltung gegeben [Edit: Im Rahmen des conhIT-Networking Programms gab es den Event „Internetmedizin: Die Zukunft hat begonnen„]. Vermutlich hat der BiM verschlafen, als „First Mover“ klar die Position des Verbandes für „Digital Health“ in Deutschland zu besetzen. Wäre er deutlicher in Erscheinung getreten, hätte sich der VdigG vielleicht gar nicht gegründet. Nun haben wir den Salat: 2 Verbände, die um die Gunst der überschaubaren Neuen Deutschen Welle der digitalen Gesundheitsenthusiasten buhlen. Leider bündelt das allerdings nicht die Kräfte der Szene, sondern zerstückelt sie.

Matchpoint: BiM

Im stillen Kämmerlein hat der Bundesverband Internetmedizin in diesem Jahr fleißig Mitglieder gesammelt. Allein im August sind es 4 neue Mitglieder, die auf dem Blog vorstellt werden. Die 3 Sahneschnittchen und Vorzeige-Startups GodermaCaterna, Novego haben sich ebenfalls diesen Sommer für den Bundesverband entschieden.
Dies spült frisches Geld in die Vereinskasse und wird den BiM vermutlich zu noch mehr Aktion motivieren.

Der VdigG mit ambitionierten Mitgliedsbeiträgen

Und wo wird man nun Mitglied? Wer auf den Preis schaut, landet beim BiM. Für einen neu gegründeten Verband ohne Referenzen bittet der VdigG ganz gut zur Kasse. Aber: die VdigG-Beitragliste ist nicht so ganz klar definiert und regt durch die Reihe von Sternchen und Sonderregeln zum feilschen an;-)

Mitgliedsbeitrag Bundesverband internetMedizin für einvelpersonen und Gesellschaften

Mitgliedsbeiträge Verband digitale Gesellschaft für einzelpersonen, Startups und OrganisationenOhne Zweifel: es herrscht gerade ein reges Interesse von vielen Seite am Thema #digitalhealth. Diverse meetup-Gruppen haben beachtliche Mitgliedszahlen sammeln können.

Berlin Quantified self  (781 Members)
Berlin Health 2.0 ( 605 Members)
STEM 4 Health Berlin (Grants4Apps) (341 Members)
Hacking Health Berlin (141 Members)
Berlin Diabetes and digital Technology (50 Members)

Ihres Events bringen es mittlerweile locker auf 100+ Besucher.
Neuer Rekord: mindestens 250 Besuchern beim Kick-off Grands4Apps Accelerator 2014.


Es stellt sich aber die Frage: wie hoch ist die Conversion Rate von Besuchern der der unzähligen kostenlosen Veranstaltungen zu zahlenden Mitgliedern in einem Verband? So werden VdigG und BiM wohl weiter in Vorlast gehen müssen, in der Hoffnung, dass sie sich irgendwann einmal selber tragen. Dies könnte auch der Grund dafür sein, warum der BiM bisher an Öffentlichkeitsarbeit „gespart“ hat.

Fazit

Ich sehe Potential und Nachfrage für einen „Digital Health-Irgendwas“-Verband in Deutschland. Für Einen meine ich, für Zwei wird die Luft schon ziemlich eng werden.
Daher hoffe ich, dass die beiden Verbände aufeinander zu gehen werden und „die Köpfe zusammen stecken und  gemeinsame Sache“ machen.

Wenn jeder sein eigenes Süppchen kocht, bringt das den eigenen Verband, nicht aber die große Sache an sich (nennt es digitale Gesundheit oder Internetmedizin) in Deutschland voran.

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Das Green Paper mHealth der Europäischen Kommission- Was ist das und wann kommt es?

LOGO CE_Vertical_EN_quadriIm Dezember 2012 veröffentlichte die Europäische Kommission eine Pressemeldung mit dem Titel „Putting patients in the driving seat: A digital future for healthcare“ (Pressemeldung in Englischin Deutsch). Die Pressemeldung stellte einen Aktionsplan (Action Plan) vor, der auch die Erstellung eines Green Paper mHealth angekündigte. Fertigstellung dieses Papers wurde für 2014 angegeben. Mit diesem Artikel möchte ich den Aktionsplan in Erinnerung rufen und nachforschen, wie der aktuelle Stand zum angekündigten Green Paper ist.

Der Aktionsplan

Die Europäische Kommission hat einen Aktionsplan vorgestellt, mit dem die Hindernisse angegangen werden sollen, die den vollen Einsatz digitaler Lösungen in den europäischen Gesundheitssystemen behindern. Ziel ist es, Patienten medizinisch besser zu versorgen, ihnen mehr Kontrolle über ihre Gesundheitsfürsorge zu geben und die Kosten zu verringern. Auch wenn Patienten und Mediziner mit Begeisterung auf telemedizinische Lösungen zurückgreifen und Millionen Europäer Smartphone-Apps herunterladen, um ihre Gesundheit und ihr Wohlbefinden im Blick zu haben, muss die digitale Gesundheitsfürsorge ihr großes Potenzial, die medizinische Versorgung zu verbessern und Effizienzgewinne zu erzielen, erst noch ausschöpfen“ ist im Pressetext zu lesen. Der Akionsplan, an anderer Stelle auch als eHealth Action Plan 2012-2020 bezeichnet (und damit auch mit einem Zeitrahmen versehen), sieht folgende Aktionen und Maßnahmen vor:

  • Klärung der Gebiete, auf denen Rechtsunsicherheit besteht;
  • Verbesserung der Interoperabilität zwischen Systemen;
  • Verbesserung der Aufklärung und Kompetenzen der Patienten und der Angehörigen der Gesundheitsberufe;
  • Ergreifung von Initiativen im Zusammenhang mit dem individuellen Gesundheitsmanagement, die den Patienten in den Mittelpunkt stellen, sowie die Förderung von Forschungsvorhaben zu personenbezogenen Arzneimitteln;
  • Gewährleistung kostenfreier Rechtsberatung für Firmengründungen im Bereich des elektronischen Gesundheitswesens.

(Mehr Details und weitere Maßnahmen hier.)

Aufhorchen sollten Startups bei dem letztgenannten Punkt „kostenfreie Rechtsberatung“.  Über die damit verbundene Prozedur, wer genau Anspruch darauf hat, konnte ich keine Infos finden. Vielleicht handelt es sich hier um von der EU bereit gestellten, aber mangels ausreichender Kommunikation nur selten abgerufenen finanziellen Mitteln. Wer es probieren möchte: Ansprechpartner sieh Pressemeldung.

Als Kernaussagen und Hauptziele des eHealth Aktionsplans sehe ich eine patientenorientierte Gesundheitsversorgung, interoperable Lösungen auf EU-Ebene sowie Schaffung einer flankierenden Rechtssicherheit.

Mobile Gesundheitsanwendungen und andere, neue Vokabeln

In einem Abschnitt widmet sich der Volltext des eHealth Aktionsplan 2012-2020 detaillierter mit mHealth. Etwas befremdlich wirkt das „EU-Beamtendeutsch“: Mobile Gesundheitsanwendungen steht für mHealth. Bestimmte Softwareanwendungen für mobile Geräte werden, wie die EU Kommission selbst eingesteht, auch „Apps“ genannt.

Was genau die EU im Fokus hat, lässt sich ganz gut aus folgenden Ausschnitten aus dem Aktionsplan erahnen:

Das Wachstum des Marktes der mobilen Anwendungen für Gesundheitsfürsorge und Wohlergehen geht einher mit einer raschen Zunahme der Zahl der für mobile Geräte bestimmten Softwareanwendungen (auch „Apps“ genannt). Solche Apps können Informationen, Diagnosewerkzeuge, Möglichkeiten der Selbstmessung sowie neue Arten der Fürsorge bieten. Dadurch verwischen sie die Grenze zwischen herkömmlicher Behandlung durch einen Arzt einerseits und Selbstbehandlung und -pflege andererseits.[…]
Angesichts der hohen Komplexität, die durch mobile Gesundheitsanwendungen („mHealth“) und „Anwendungen für Gesundheit und Wohlergehen“ entsteht, sind weitere Klarstellungen in Bezug auf den für diese besonderen Bereiche geltenden Rechtsrahmen nötig. Die rasante Entwicklung in diesem Sektor wirft Fragen bezüglich der Anwendbarkeit der derzeit geltenden Rahmenbedingungen und der Verwendung der mit diesen Anwendungen gesammelten Daten durch Einzelpersonen und medizinische Fachkräfte auf. Zudem stellt sich die Frage, ob und gegebenenfalls wie diese Anwendungen in Gesundheitsversorgungssysteme
integriert werden sollten. Klare Informationen und Benutzerfreundlichkeit sind ebenfalls wichtige Aspekte, die es zu berücksichtigen gilt. All dies muss ohne Überregulierung bewältigt werden, denn es handelt sich um ein neu entstehendes Technologiecluster, dass zwar geringere Kosten und Risiken birgt, aber auch geringere Renditen verspricht. 

Dafür zu sorgen, dass der Markt der Anwendungen für Gesundheit und Wohlergehen den Ansprüchen der Bürger an die Qualität und Transparenz genügt, wird eine der Herausforderungen sein. Erleichtert werden sollte dies dadurch, dass hochwertige und umfassende Informationen über die Nutzung und die Leistungsfähigkeit dieser Anwendungen gegeben werden und dass die Interoperabilität zwischen den Gebieten Gesundheit und Wohlergehen gewährleistet wird.

An dieser Stelle im Aktionsplan wurde dann auch „ die Veröffentlichung eines Grünbuchs zur mobilen Gesundheitsfürsorge [=Green Paper mHealth], das sich mit Qualitäts- und Transparenzfragen befassen wird„, für 2014 angekündigt.

 Das Green Paper mHealth

Grünbuch - illustration von dirk-schmidt

Illustration: dirk-schmidt

Was sich wie eine schlechte Übersetzung anhört, ist tatsächlich ein geläufiges Wort im EU-Sprachjagon: Grünbuch. Wie auf wikipedia zu lesen ist, handelt es sich dabei um ein „Diskussionspapier zu einem bestimmten Thema, insbesondere Vorlagen für Verordnungen und Richtlinien, mit dem Zweck, auf diesem Gebiet eine öffentliche und wissenschaftliche Diskussion herbeizuführen und grundlegende politische Ziele in Gang zu setzen. Häufig wird eine Reihe von Ideen oder Fragen aufgeworfen und Einzelne sowie Organisationen werden zu Beiträgen aufgefordert„.  

Mit eigenen Worten: es wird erst mal die Lage gesichtet, Informationen eingeholt und zusammengetragen um eine Diskussionsgrundlage zu schaffen.

Dieses öffentliche Grünbuch steht dann zur Diskussion, wird debattiert, kann kommentiert und kritisiert werden und kann dann in einem 2.Schritt in ein White Paper (=Weißbuch) münden. So ein Weißbuch der EU ist dann insgesamt konkreter und gibt Vorschläge für ein gemeinsames Vorgehen. Es dient dann als Grundlage für Entscheidungen oder EU-Gesetzesentwürfe und hat damit eine nicht zu unterschätzende Relevanz. Daher bin ich gespannt auf dieses Green Paper mHealth und die daraus folgenden Entwicklungen.

Fertigstellung voraussichtlich März/April 2014

celine deswarte

Foto: Eugene Burkovich @healtheugene via pic.twitter

Das Veröffentlichungsdatum wurde durch Céline Deswarte, Policy Officer bei der europäischen Kommission, vor wenigen Tagen auf der ECHAlliance @ Mobile World Congress 2014 konkretisiert. in den nächsten Monaten ist es soweit.

„Striking the balance for innovation and regulation“

In der anschließenden Diskussionsrunde soll Frau Deswarte übrigens laut Luke McNeice auf Twitter über „ihren Balanceakt zwischen Innovation und Regulation“ berichtet haben. Dazu passt prima ein Blogartikel, den ich bei der Recherche ausfindig gemacht habe. Er stammt von Erik Vollebregt, einem Rechtsanwalt aus Amsterdam, der in seinem Blog medicaldeviceslegal.com über European Union legal and regulatory developments in medical devices schreibt. In seinem 10 Tage alten Artikel „Why the NO in innovation?“ bekommt man eine Ahnung, wie sehr sich mHealth und regulatory issues an einander reiben (und reiben werden).

Schafft es die EU, Rechtssicherheit & mHealth adäquat unter einen Hut zu bringen? Wenn ja, wie sie von sich selbst behauptet, wird mHealth in Europa seine Chance bekommen. Wenn nein, was einige befürchten, wird der Weg steinig bleiben.

Vielen Dank an Eugene Borukhovich, der mich durch einen Tweet auf die Thematik aufmerksam machte.

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Ein Jahr Bundesverband Internetmedizn – oder: warum ich (noch) nicht Mitglied bin

Logo des Bundesverband Internetmedizin BiM

Das Logo vom Bundesverband Internetmedizin (kurz:BiM). Warum ist das „i“ eigentlich klein?!

Am 23. November 2012, also vor über einem Jahr, wurde der Bundesverband Internetmedizin (kurz: BiM) ins Leben gerufen. Erst mal Herzlichen Glückwunsch nachträglich!
Ich sehe deutlich Potential für einen derart gearteten Verband in Deutschland und ich begrüße, „dass es überhaupt endlich mal einer gemacht hat“. Wenn der BiM dieses Potential aber für sich gewinnen will, muss er sich aber ran halten.
Ich habe den Verband von Anfang an sehr genau beobachtet und es ist an der Zeit Resümee zu ziehen. Meine Erwartungen hat er jedenfalls bisher nicht erfüllen können.

Internetmedizin – Was ist das?

Das habe ich mich als Erstes gefragt. Internetmedizin? Begriff noch nie gehört. Kein Wikipedia Eintrag. Auch kein englischsprachiges Pendant.  Auf der Webseite des Vereins findet sich unter Ziele ein Erklärungsversuch, der wage erahnen lässt, was gemeint sein könnte. Ein Blick in die Satzung (vom 23.11.2011(?!), vermutlich 23.11.2012 gemeint): „Zweck des Vereins ist die Förderung, der Informationsaustausch, die Selbstkontrolle und die Interessenvertretung der Internetmedizin in Deutschland und deren internationale Vernetzung“. Da ist es wieder, dieses undefinierte Unwort, das sich gebetsmühlenartig durch die gesamte Kommunikation des Verbandes zieht.

Der Begriff Internetmedizin spricht natürlich für sich, und jeder kann sich wohl etwas darunter vorstellen. Aber vielleicht nicht jeder das Selbe. Der Begriff soll scheinbar als großen Rundumschlag alles abdecken, was irgendwie mit Internet und Medizin zu tun hat. Und alles darüber hinaus, und dann auch wieder nicht. „Nutzlose Gesundheitstipps“ braucht natürlich keiner und alles bitte schön „seriös“.

[Edit 01.04.2014: Es gibt mittlerweile eine Definition „Internetmedizin bezeichnet die interaktive Vorbeugung, Erkennung und Behandlung von Krankheiten und Verletzungen unter Nutzung des Internets und seiner Applikationen“. Quelle: Interview veröffentlicht am 18.03.14 auf healthbytes.de]

Die Macher des Verbandes

Ein weiterer Erklärungsansatz findet sich auf einer externen Seite, verfasst von Markus Müschenich, einem der Vorstände des Verbandes. In diesem Artikel wird versucht, eine Entwicklung von Telemedizin über e-Health zur „Internetmedizin“ auf zu zeigen, dabei aber die Begriffe Telemedizin und e-Health, sagen wir mal, sehr individuell für sich auslegt. Die Story von der Internetmedizin als letzten Evolutionsschritt von Technologie im Gesundheitswesen hat schon bei der Präsentation auf der re:publica13 Verstörung bei mir hervorgerufen.

Nun gut, nehmen wir den Begriff „Internetmedizin“ mal als gesetzt hin, und wer in benutzen möchte, kann dies gerne tun. Mir drängt sich nur der Verdacht auf, man wolle etwas neues, quasi eine „eigene Marke“ produzieren. Wir sind Pabst. Wir sind Internetmedizin. Ein weiteres Vorstandsmitglied der Anwalt Sebastian Vorberg, bezeichnet sich selber auch gleich als „Spezialist für Internetmedizin“.


Wer sich ein Bild machen möchte, dem sind auch die weiteren Videos in seinem Youtube-Channel empfohlen, zum Beispiel Internetmedizin ist käuflich.

Im Zusammenhang mit dem Verband sind öffentlich in Erscheinung getreten u.a. noch der Urologe Jens Orthmann und als Institution die Ärztegenossenschaft Nord eG.
Was meines Ermessens in der Gründer- und Vorstandsriege allerdings fehlt, ist Player mit fundiertem technischen Know-how, zum Beispiel der IT-Leiter (CIO) eines IT/Internet-Unternehmens im Gesundheitsbereich oder ein Medizininformatiker.

Und ein weiteres Loch klafft: wo sind Wissenschaft und Forschung? Die Deutsche Gesellschaft für Telemedizin (DGTelemed) bindet diese klar mit ein und auch bei der Deutsche Gesellschaft für Gesundheitstelematik (DGG e.V.) sind solche Tendenzen feststellbar. Oder zielt man beim BiM auf reine Industrie-Lobby-Arbeit a la Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg e.V.) ab?

Was wurde erreicht? 

Die Ziele (siehe Link oben) sind ehrgeizig aber an sich alle ganz ok. Bisher fehlt aber jeder Hinweis, inwiefern an diesen Zielen gearbeitet wird oder ob sich schon Resultate ergeben haben. „Der Weg des deutschen Gesundheitswesens ins Internet bedarf enger Kooperation und Gesprächsoffenheit aller beteiligten Player. Der Bundesverband Internetmedizin (BiM) soll sich hierfür zu einer zentralen Plattform entwickeln“, ist auf der Webseite zu lesen. Vielleicht kann man im 1. Jahr des Bestehens nicht allzu viel erwarten, aber Ansätze sollten doch deutlich werden. Schließlich setzt sich ein Verein aus Mitgliedern zusammen, die eine Beitrag bezahlen (Einzelperson: 75€, Unternehmen/Institutionen je nach Größe zwischen 175-1.000€ pro Jahr) und dementsprechend auch Anspruch auf ein Feedback haben. Und auch das potentielle Neumitglied könnte durch sichtbare Aktionen, einschließlich mir, von einer Mitgliedschaft überzeugt werden.

Quo vadis, BiM?!

Der Vorstand Müschenich ist seit jeher auf diversen Veranstaltungen im Gesundheitswesen präsent und vertritt dort gerne die Position des Outlaws und fällt durch spektakuläre Äußerungen auf. Zitat vom 9. Gesundheitskongress zur Zukunft des Gesundheitswesen in Deutschland: „Am besten wäre eine gezielte Sprengung!“. Vertrauen bei Kostenträgern und Leistungserbringern wird dadurch sicher nicht geweckt, obwohl man die ja gerne als Mitglieder im Boot hätte (und vermutlich auch bräuchte). Bild in meinem Kopf: Müschenich als Anführer einer jungen wilden Generation, die das Gesundheitssytem endlich grundsätzlich verändern und in die Jetztzeit holen will? So ein bisschen Chaos Computer Club (CCC) und Piraten für das deutsche Gesundheitswesen? Gerne, warum nicht. Aber warum dann so ein biederes „Bundesverband-Konstrukt“ ? Also martert mich wieder die Frage: was wollen die nun eigentlich? Der CCC hat seine Ziele von Anfang an gewusst und ist sich bis heute treu, die Piraten sind an ihrem unklarem Profil gerade von den Wählern abgestraft worden.

Fazit

Der BiM bleibt einer klaren Definition schuldig, was Internetmedizin ist, geschweige denn, wie sie sich von anderen Begriffen abgrenzt, zum Beispiel Telemedizin oder e-Health. Mal werden die Begriffe „gebashed“, dann wieder an anderer Stelle für sich eingenommen.

Die geleistete Arbeit ist für einen „Bundesverband“ etwas dünn. Das wäre ok, wenn man sich etwas dezenter betitelt hätte (sowas wie „Verein zur Förderung der Internetmedizin e.V“). Wer aber den „Bundesverband“ ausruft, weckt Erwartungen und begibt sich in gewisser Weise auch in eine Bringpflicht.

Die Kommunikation des BiM wirkt uneinheitlich, ein klarer roter Faden ist nicht immer erkennbar. Vielleicht ist man sich intern selber noch nicht ganz im klaren, was man genau will (und was nicht). Es wird mehr eine Vision präsentiert, weniger ein fundiertes Konzept.Oder es wurde nicht erreicht, dies adäquat rüber zu bringen.
Mir zumindest nicht.

Ausblick und Gute Wünsche für 2014

Vielleicht werden ja intern im BiM schon Dinge bewegt oder angestoßen, die noch nicht in die Öffentlichkeit getragen wurden und mir daher noch nicht ersichtlich waren. Dann blicke ich gespannt auf das, was 2014 bringen wird.

Zum 2. Geburtstag werde ich sicherlich wieder einen Artikel schreiben. Ich wäre froh, wenn ich diesen guten Gewissens mit „Warum ich mittlerweile Mitglied im Bundesverband bin“ betiteln könnte.

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Mobile Health auf dem Prüfstand

Die U.S.-amerikanische Federal Drug Administration (FDA) ist, auch wenn es der Name nicht vermuten lässt, neben der Zulassung von Medikamenten ebenfalls für Medical devices (Medizinprodukte, also z.B. technische Gerätschaften wie Infusionspumpen oder medizinische Software) zuständig. Da mobile Endgeräte (Smartphones, Tablets etc.) und Apps immer mehr in diesen Bereich eindringen (Schlagwort Mobile Health), hat die Behörde nun eine Handlungsempfehlungen herausgegeben, wann solche Anwendungen als Medical devices anzusehen sind (und damit zulassungspflichtig) und wann nicht.  Die finale Version dieser Mobile Medical Application Guidance wurde am 25. September 2013 veröffentlicht.

Sie richtet sich einerseits an die Mitarbeiter der Behörde als Bewertungsgrundlage, andererseits an Entwickler und Anbieter von medizinischen Apps, damit sie einschätzen können, ob ihre Produkte eine Zulassung bedürfen.

Die FDA argumentiert, dass wenn sich Smartphone und Co. in diesen sensiblen Bereich vorwagen, sie sich auch den selben strengen Prüfungen unterziehen müssen. Denn wenn Hard- oder Software nicht einwandfrei funktionieren, könnte dies Folgen für die Gesundheit des Nutzers haben.

Daraus definierte die FDA 3 Risiko-Kategorien, gestaffelt nach der Wahrscheinlichkeit, dass der Einsatz dieser Anwendungen eine Gefährdung für den Nutzer darstellen können: Anwendungen mit geringem (Class I), mittlerem (Class II) oder hohem (Class III) Risiko.
Anwendungen der Klasse 1 brauchen nicht, der Klasse 2 können, und der Klasse 3 müssen zugelassen werden.

Zulassungspflichtig sind…

…generell gesprochen alle Anwendungen, die Funktionen übernehmen, die sonst „klassische Medizinprodukte“ übernommen haben, bzw. an diese andocken und mit ihnen interagieren.

„Medizinprodukt plus Smartphone“

Ein mobiles Endgerät wird mit einem Medizinprodukt verbunden und dient dazu, dieses zu steuern, vom Medizinprodukt ermittelte Daten anzuzeigen, zu speichern, zu analysieren oder weiterzuleiten.

Beispiele:
* Eine Insulinpumpe, die mittels Smartphone durch den Patient angesteuert wird
* Daten eines EKG-Überwachungsmonitors werden per Funktechnologie an ein Smartphone gesendet und die EKG-Kurve kann dort „live“ mitverfolgt werden
* Digital archivierte Röntgenbilder können auf dem Smartphone angezeigt werden

In diesen Fällen wird also an ein bestehendes, eigenständiges System (Insulinpumpe, Monitor) ein mobiles Endgerät angeschlossen und dient als „verlängerter Arm“.

„Smartphone ersetzt klassisches Medizinprodukt“

Ein mobiles Endgerät wird selbst zu einem medizinischem Gerät indem eine Messsonde oder Sensoren angeschlossen werden und diese durch das Endgerät gesteuert werden.

Beispiele:

* Eine sich selbst aufpumpende Blutdruckmanchette, die an ein Smartphone angedockt wird
* EKG-Elektroden werden auf die Haut aufgetragen und übermitteln die Messergebnisse via Bluetooth an das Smartphone in der Hosentasche

In diesem Fall ist der Sensor (Manchette, Elektroden) alleine nicht funktionsfähig und bildet erst zusammen mit dem mobilen Endgerät eine Einheit. Gemeinsam übernehmen sie die Funktion, die sonst ein medizinisches Gerät übernommen hätte.

„App ersetzt medizinische Software“

Eine auf einem mobilen Endgerät installierte App wertet Patientendaten aus und stellt Diagnosen oder liefert Patienten-spezifische Therapievorschläge.

Beispiele:
* Eine App beurteilt das Hautkrebsrisiko einer Hautveränderung, die mit der Kamera des Smartphone aufgenommen wurde
* Abhängig von eingegebenen Blutzuckerwerten schlägt eine Smartphone App dem Diabetiker die zu spritzende Menge Insulin vor

Vorerst nicht zulassungspflichtig sind…

Anwendungen, die zusammenfassend gesagt zwar unter die Definition eines medical devices fallen, aber nach Einschätzung der FDA nur ein geringes Risiko haben, dem Nutzer Schaden zuzufügen. Daher sind sie aktuell, unter Widerruf, nicht zulassungspflichtig. Hier ein paar Beispiele:

Selbstmanagement für bestimmte Erkrankungen

Apps, die den Patienten bei einer bestehenden Erkrankung helfen, besser mit dieser umzugehen und Vorschläge für eine gesündere Lebensweise geben.

Beispiele:
* Eine Ernährungscoach-App für übergewichtige Patienten
* Fitnesstrainer für Patienten mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen

Tools zum Messen und Sammeln von Messwerten („Self-tracking“)

Apps, die zum Beispiel dazu dienen, den Patienten bei der Dokumentation seines Krankheitsverlaufes zu unterstützen. Teilweise können diese Daten mit dem behandelnden Arzt im Sinne eines Disease Management Programm geteilt werden.

Beispiele:
* Dokumentation von Bludruck  und Puls bei Herz-Patienten
* Tracken der täglichen Stimmung bei Patienten mit depressiven Erkrankungen
* Tracken von Schmerzen und der eingenommen Menge Schmerzmedikamente bei Patienten mit chronischen Schmerzen

Arzt-Patienten-Kommunikation via Bild- und Video-Funktion

Der Einsatz von der im mobilen Endgerät eingebauten Kamera zur Darstellung von Sachverhalten, die sich nur schwer vom Patienten in worte fassen lassen.

Beispiele:
* Wunddokumentation oder sonstige Hautläsionen

Medizinische (Um-)Rechnungsprogramme

Hierbei handelt es sich um Apps, die bei der Berechnung von diversen Scores unterstützen

Beispiele:
* Ermittlung von Body Mass Index (BMI)
* Ermittlung von Glascow Coma Scale
* Ermittlung von APGAR Score

Mobiler Zugriff auf Personal Health Records (PHR) oder Electronic Health Records (EHR)

Alle Anwendungen, die mobilen Zugriff auf Inhalten von elektronischen Patientenakten gewähren.

(Auswahl, Liste nicht vollständig, mehr im Guidance.)

Nicht zulassungspflichtig sind…

…Apps, die allgemeine Gesundheitsinformationen liefern ohne diese in einen Kontext mit dem Nutzer zu stellen.

Beispiele:
* eBook-Version eines medizinischen Wörterbuchs
* Übersetzungstools für medizinische Fachbegriffe

…Apps, die zur Ausbildung von medizinischem Personal oder zu Schulungszwecken dienen

Beispiele:
* Interaktive 3D-Anatomiemodelle
* Frage- und Antwortkarten für Studenten
* Lehrvideos

…Apps, die zur Information oder zu Schulungszwecken von Patienten dienen

Beispiele:
* App, die Arztpraxen, Krankenhäuser, Apotheken etc. in der Nähe anzeigen (Local-based services)
* Patientenportale, die Informationen zu bestimmten Erkrankungen liefern
* Preisvergleichs-App für unterschiedliche Medikamente mit dem selben Wirkstoff

(Auswahl, Liste nicht vollständig, mehr im Guidance.)

Innovationsbremse für Start-ups im Mobile Health Umfeld?

Zwar wurde die Leitlinie in der Fachwelt eher positiv aufgenommen, dennoch wurden auch kritische Stimmen laut. So könnte die Leitlinie innovative Start-ups mit an sich sinnvollen Anwendungen ausbremsen, da die Erfüllung der strengen Anforderungen sie vor eine große Herausforderung stellt. Haben vielleicht auch die Hersteller der „klassischen“ Medizinprodukte ihren Einfluss auf die FDA geltend gemacht um sich lästige Konkurrenz vom Halse zu halten? Raum für Verschwörungstheorien. Aber anders rum gefragt: soll die FDA bei solchen Start-ups „beide Augen zudrückten“ wenn gleichzeitig einer potentielle Gefahr für die Nutzer der Apps besteht?

Wenn Mobile Health ernst genommen und in den Regelbetrieb der Gesundheitsversorgung aufgenommen werden will, muss es sich auch den dort herrschenden Vorgaben stellen. Die wichtigsten sind Patientensicherheit und Wirtschaftlichkeit. Für ersteres ist die FDA zuständig.

Nur ein Bruchteil der aktuellen Apps ist betroffen

Nur ein verschwindend geringer Anteil der verfügbaren Apps fällt unter die Zulassungspflicht, zum Großteil Anwendungen, die von medizinischem Fachpersonal in Praxis und Klinik zum Einsatz kommen. Diese wurden übrigens auch schon vorher überwacht und bedurften der Zulassung. Dazu wurden Gesetzesvorlagen zur Bewertung „klassischer Medizintechnik“ herangezogen, die sich jedoch zunehmend als unpraktikabel für Mobile Health darstellte. Die neue Leitlinie schafft nun Klarheit.

Die unzähligen Apps, die sich speziell an Konsumenten richten und eher in Richtung Lifestyle, Fitness & Wellness gehen sind nicht betroffen.

Auch das Potpourri an Tools, die in der Quantified self Bewegung zum Einsatz kommen bleiben verschont.

(Verwandte Artikel auf Medizin-und-Neue-Medien.de: Diagnose von Hautkrebs mit dem Smartphone und  Der Traum von Professional Mobile Health – und die limitierenden Faktoren der Realität)

(Über-)Leben im gefährlichen Jahrzehnt

„In diesem Jahrzehnt werden weltweit mehr Informations- und Kommunikationstechnologien(IKT) im Gesundheitswesen installiert, als in dem gesamten Zeitraum zuvor“, postulierte der australische Professor für Medizininformatik E. Coiera in dem 2011 veröffentlichen Artikel The dangerous decade. Er führte weiter aus, dass „die Systeme größer und komplexer werden und sich zunehmend von einem regionalen zu einem nationalen, ja wenn nicht sogar supernationalen Rahmen entwickeln“.

Aber warum ist das den nun gefährlich? Coiera spricht von einem Paradoxon zwischen IKT und der Patientensicherheit: zwar kann die Technologie die Sicherheit erhöhen, gleichzeitig bringt sie aber auch neue Gefahrenquellen mit sich, zum Beispiel Technologie-induzierte Fehler oder soziotechnische Aspekte. Die Zahl der schwerwiegenden Schäden die durch den Einsatz von IKT im Gesundheitswesen auftreten sind relativ gering, aber wenn mehr IKT zum Einsatz kommt, werden als Konsequenz auch die Anzahl der Schäden steigen und deutlicher in den Vordergrund treten. Coiera vermutete, dass das Verhältnis zwischen IKT-Nutzung und auftretenden Fehlern nicht proportional ist, sondern Schäden eher überproportional auftreten könnten. Begründet hat er dies damit, dass bestehende IKT intensiver genutzt werden wird, neue komplexere Systeme implementiert werden und die Zahl der (Erst-)Nutzer steigen wird.

Statt ernsthaften Anstrengungen dieser Entwicklung entgegen zu wirken, beobachtete Coiera vielmehr Kostendruck und ehrgeizige Zeitpläne bei der Implementierung von IKT im Gesundheitswesen, die das auftreten von Fehlern weiter begünstigen könnten.

Schwarzmalerei? Panikmache? Die übliche Technikfeindlichkeit? Mitnichten. Coiera ist kein Verfechter von Health IT. Er ist vielmehr ein Insider und möchte weitere Bauchlandungen verhindern.
Ein vernetztes, IT-gestütztes Gesundheitswesen auf die Beine zu stellen ist die letzte große Herausforderung im e-Health Bereich. Wir laufen Gefahr, fieberhaft nach (rein) technischen Lösungen zu suchen. Werden diese dann übereilig implementiert und soziotechnische Aspekte nicht berücksichtigt, wird Coiera recht behalten.

Der Artikel ist nun knapp 2 Jahre alt, wir befinden uns am Ende des 3. Jahres dieser „gefährlichen Dekade“ und sind somit schon mitten drin. Ich habe mich gefragt, wie wohl Coiera die aktuelle Situation einschätzen, würde. Tut sich was oder alles beim Alten?.

Persönlich habe ich den Eindruck, dass der Vormarsch von IKT im Gesundheitswesen , vor allem in Europa, sich aktuell entschleunigt hat, wenn nicht sogar stockt. Grund dafür ist sicherlich nicht, dass sie alle The dangerous decade gelesen haben, sondern dass die Probleme zunehmend offensichtlich werden. Als schmerzliches Beispiel sei dass gescheiterte Connecting for Health Projekt aus Großbritannien genannt.

Auch die in Deutschland geplanten E-Health Aktivitäten liegen weit hinter ursprünglichen Planungen. Man überdenkt, fährt zurück und backt lieber erst mal kleine Brötchen. Und das ist auch gut so.

(Weiterführender Link: Trends in Health Information Technology Safety: From Technology-Induced Errors to Current  Approaches for Ensuring Technology Safety [PDF])